Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder Strafverfahren vor Gericht kann Verurteilten oder Beschuldigten die Zahlung einer Geldauflage auferlegt werden. In Hessen entscheidet die Justiz, das heißt Gerichte und Staatsanwaltschaften, wohin die Zahlungen fließen. Dabei geht ein Teil an die Staatskasse selbst und den anderen Teil erhalten gemeinnützige Einrichtungen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Zuwendungen auf 11.190.622 Mio. Euro.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, fordert mehr Transparenz in der Zuweisung von Geldauflagen in Straf- und Ermittlungsverfahren in Hessen: „Es besteht Verbesserungsbedarf in Sachen Transparenz. Doch davon will die Landesregierung aus CDU und Grünen nichts wissen, sie hält weder eine höhere Transparenz für notwendig, noch will sie aus Positivbeispielen anderer Bundesländer, wie Bremen, Niedersachsen oder Hamburg lernen.

In Hessen gibt es zwar eine Auflistung über die zugewiesenen Beträge und bedachten Einrichtungen. Jedoch werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften, die die Beträge zuweisen, nicht aufgelistet.“

Die SPD-Landtagsfraktion habe mit Hilfe eines Berichtsantrags die hessische Praxis der Verteilung von Geldern aus Zahlungen von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren ermittelt, denn „mehr Transparenz gewährleistet mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Es muss klar sein, von welchem Gericht oder welcher Staatsanwaltschaft Beträge an wen verteilt werden. Nach Ansicht der Landesrechnungshöfe von Sachsen und Baden-Württemberg müssen die Geldströme transparenter werden. Das soll Korruption in der Justiz vorbeugen. Diese nachvollziehbare Forderung der Rechnungshöfe sollte natürlich auch in Hessen sinnvoll umgesetzt werden“, so Kummer.