Der Hessische Landtag hat heute in erster Lesung das Gesetz über die Zuständigkeit für die Erstellung und Anerkennung von Mietspiegeln beraten. Damit wird per Gesetz für die vom alten Bundestag unter SPD und CDU beschlossene Reform des Mietspiegelrechts in Hessen festgelegt, dass die zwölf Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern, die künftig verpflichtend Mietspiegel erstellen müssen, auch selbst die zuständige Ebene für die Erstellung sind.
Zur Durchsetzung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung, die sowohl bei Neuvermietungen als auch bei Bestandsmieten Mieterhöhungen in überhitzten Märkten begrenze, seien Mietspiegel ein unverzichtbares Element. Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Mietspiegel liefern wichtige Festlegungen über die ortsübliche Vergleichsmiete. Ohne Mietspiegel ist die Mietpreisbremse oft nur ein stumpfes Schwert.“ Barth begrüße in diesem Zusammenhang, dass der Betrachtungszeitraum von Mietspiegeln noch von der alten Koalition im Bund von vier auf sechs Jahre erhöht wurde, die neue Ampel-Koalition plane sogar eine weitere Erhöhung auf sieben Jahre, um den Preisanstieg weiter zu dämpfen.