Der Untersuchungsausschuss zur Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) hat heute Dr. Wilhelm Kanther als Zeugen vernommen, den Leiter der Rechtsabteilung II im hessischen Innenministerium.
Der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Fraktionsvorsitzender Günter Rudolph, sagte am Freitag in Wiesbaden:
„Die Aussage des Zeugen Dr. Kanther hat deutlich gemacht, dass das Problem im Umgang mit dem rechtsextremen Gewalttäter Stephan Ernst nicht in unklaren Vorgaben – zum Beispiel zur Speicherdauer von dessen Daten – lag, sondern darin, dass beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) fahrlässig gehandelt wurde. Die Personenakte von Stephan Ernst zu sperren und ihn damit für die Zukunft quasi ‚verschwinden‘ zu lassen, war das Ergebnis einer völligen Fehleinschätzung von Ernsts Gefährlichkeit beim Landesamt. Jede Ausschusssitzung bestätigt, was wir von Anfang an vermutet haben: Das LfV hat schwere Fehler gemacht, die im Bereich der Sicherheitsbehörden einfach nicht passieren dürfen.“