Die justizvollzugspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tanja Hartdegen, zum Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem Gerichtshilfe und Bewährungshilfe zu den „Sozialen Diensten Justiz“ zusammengelegt werden sollen:

„Gerichtshilfe und Bewährungshilfe haben verschiedene Arbeitsansätze und Aufgabengebiete: Während die bei der Staatsanwaltschaft angesiedelte Gerichtshilfe die Strafjustiz bei der Ermittlung der Verhältnisse des Täters unterstützt, leistet die Bewährungshilfe betreuende Tätigkeiten im Rahmen der Resozialisierung der Verurteilten. Diese Tätigkeitsfelder einfach zusammenzulegen, kann durchaus zu Interessenkonflikten führen.“

Zudem sehe der Regierungsentwurf vor, dass die Gerichtshilfe statt den Staatsanwaltschaften den Landgerichten zugeordnet werden solle. Das führe mithin zu einer räumlichen Trennung von den Staatsanwaltschaften. Diese Konstruktion, so Hartdegen, habe allerdings schon in den Pilotprojekten nicht funktioniert: „Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch diese Neuregelung die wichtige Arbeit der Gerichtshilfe in den Pilotbezirken stark abgenommen hat. In der Konsequenz stellt dies eine eklatante Schwächung unseres Justizsystems dar.“

Die Landesregierung solle die Einwände der Praktiker, also der Gerichts- und Bewährungshelfer in Hessen, ernst nehmen und Abstand von ihrem derzeitigen Gesetzesvorhaben nehmen: „Die Meinungen der Berufsverbände und Interessenvertretungen sind eindeutig: keine Zusammenlegung von Gerichts- und Bewährungshilfe. Die Landesregierung sollte diese Mahnung aus der Praxis hören und entsprechend handeln.“