Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zur Ermordung von Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) hat heute dessen rechtskräftig verurteilen Mörder Stephan Ernst als Zeugen vernommen. Im Anschluss an die Vernehmung sagte der Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph:

„Der Zeuge Ernst hat heute wenig bis gar nichts zur Aufklärung beigetragen. Stattdessen hat er auf Anraten seines Rechtsanwalts großflächig von seinem Recht zur Zeugnisverweigerung Gebrauch gemacht. Obwohl er nach höchstrichterlicher Auffassung des Mordes an Dr. Walter Lübcke überführt und dafür rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe – also zur Höchststrafe – verurteilt wurde, fürchtet Stephan Ernst offenbar, dass eine wirklich umfassende Aussage vor dem Untersuchungsausschuss weitere Straftaten enthüllen könnte, derer er sich möglicherweise schuldig gemacht hat. Immerhin hat Ernst bestätigt, dass er sich an Schießübungen beteiligt und auf einen vermeintlich bevorstehenden ‚Bürgerkrieg‘ vorbereitet habe – ohne, dass der Verfassungsschutz davon auch nur eine Ahnung hatte.

Die Nicht-Aussage von Stephan Ernst widerspricht jedenfalls dessen Ankündigung, umfassend zur Aufklärung beitragen zu wollen. Und sie bleibt weit hinter dem Versprechen seines Strafverteidigers zurück, der im Sommer dieses Jahres in einem Zeitungsinterview sagte: ‚Er [Stephan Ernst] erzählt alles, was er weiß. Ich kann mir vorstellen, dass die Erkenntnisse für die Sicherheitsbehörden sehr wertvoll sein können.‘ Ich hätte es sehr begrüßt, wenn Herr Ernst sein Wissen auch mit dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags geteilt hätte.

Die Unterstellung des Rechtsanwalts Mustafa Kaplan, dem Ausschuss gehe es nicht um Aufklärung, sondern darum, seinen Mandaten Stephan Ernst vorzuführen, weise ich mit allem Nachdruck zurück. Offensichtlich fehlt es dem Anwalt an Verständnis für die Aufgabe und die Verfahrensweise eines so wichtigen parlamentarischen Gremiums, das nun einmal anders funktioniert als die Strafkammer eines Landgerichts. Stephan Ernst ist der Täter, nicht das Opfer.“