Im Sozialausschusses im Hessischen Landtags ist heute eine Anhörung zum Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung erfolgt. Neben den grundsätzlich positiven Reaktionen auf die lange überfällige Einführung eines Taubblinden- und eines Gehörlosengeldes äußerten die Anzuhörenden allerdings auch Kritik an dessen Ausformung.

Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ulrike Alex, wies darauf hin, dass einige Kritikpunkte schon bei der Einführung des Blindengeldes bestanden hätten. Damals habe die SPD versucht, durch einen Änderungsantrag die gleichen Schwachpunkte zu eliminieren, die auch heute eine Rolle spielten. So könnten Menschen, die von einem anderen Bundesland in eine stationäre Einrichtung in Hessen ziehen, nicht mit Blinden-, Gehörlosen- oder Taubblindengeld rechnen. „Damit wird das Recht auf Freizügigkeit unterlaufen“, sagte Alex in Wiesbaden. Zudem sei die Befristung des Gesetzes eine besondere Härte für die Betroffenen.

Darüber hinaus sei für Gehörlose ohne weitere Behinderung die Zuerkennung eines Grades der Behinderung von 100 Prozent – wie im Gesetz gefordert – nicht erreichbar, so dass die Betroffenen weiterhin leer ausgingen.

„Wir werden mit einem entsprechenden Änderungsantrag auf die Schwachstellen im Gesetzesentwurf reagieren“, kündigte Alex nach der Anhörung an. Möglicherweise seien die Regierungsfraktionen diesmal bereit, eine sinnvolle Lösung zu akzeptieren.