Angriffe auf Polizeibeamte, Rettungskräfte und Amtsträger nehmen stetig zu. Im Jahr 2020 gab es täglich 225 Straftaten gegenüber Polizeibeamten, nach der polizeilichen Kriminalstatistik wurde gegen Vollstreckungsbeamte sowie Polizeivollzugsbeamte in rund 3400 Fällen eine gefährliche und schwere Körperverletzung verübt, die Anzahl der tätlichen Angriffe lag bei rund 32.000 Fällen und in rund 48.000 Fällen wurde Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte geleistet. Hierbei nahm die Anzahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte um rund 21 Prozent zu und die der tätlichen Angriffe um rund 12 Prozent.
Heike Hofmann, Abgeordnete der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Das sind erschreckende Zahlen und es vergeht fast kein Tag, an dem wir nicht den Medien entnehmen können, dass Polizeibeamte oder Rettungskräfte tätlich angegriffen, angepöbelt, bespuckt bzw. verletzt wurden. Auch bei rund 1600 befragten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gaben 72 Prozent an, schon einmal beleidigt, beschimpft, bedroht oder tätlich angegriffen worden zu sein. Bedauerlicherweise hat die Corona-Pandemie diese negative gesellschaftliche Entwicklung verschärft. Hier gilt es, klar Kante zu zeigen und ein solches Verhalten, wenn es zudem strafrechtlich relevant ist, konsequent zu verfolgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Polizeibeamte, Rettungskräfte oder Amtsträger in Erfüllung ihrer Aufgaben für den Staat, unsere Sicherheit bzw. das Gemeinwesen angegriffen und verletzt werden. Wenn wir dieser bedenklichen Entwicklung nicht entschlossen entgegentreten, besteht die Gefahr, dass Polizeibeamte, Rettungskräfte und Amtsträger sich nicht ausreichend geschützt fühlen und sogar die Attraktivität solcher Aufgaben und Berufsfelder Not leidet.“
Es sei deshalb nachvollziehbar, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nun in einem Erlass die nachfolgenden Behörden anweise, in solchen Fällen nur sehr zurückhaltend und in begründeten Ausnahmefällen von der Strafverfolgung keinen Gebrauch zu machen. Der Erlass weise zu Recht darauf hin, dass der Verweis auf den Privatklageweg in solchen Fällen regelmäßig nicht in Betracht käme. Auch sei nachvollziehbar, dass in Fällen, in denen nach sorgfältiger Prüfung gleichwohl von einer Strafverfolgung zum Nachteil von Polizeibeamten, Rettungskräften oder Amtsträgern abgesehen wird, eine strikte Anhörungspflicht bestehe.
So wichtig eine konsequente Strafverfolgung, gerade in den Fällen des Angriffes und der Gewalt gegen Polizeibeamte, Rettungskräfte oder Amtsträger sei, so müsse eine effektive Strafverfolgung auch gewährleistet werden. Die Belastung bei den hessischen Staatsanwaltschaften liegt nach PEBB§Y immer noch weit über 100 Prozent und auch der Hessische Richterbund moniere, dass es in Hessen zu wenig Richter- und Staatsanwaltschaft-Stellen gebe. Eine Besserung sei kaum in Sicht.
„Schwarzgrün ist gefordert, die personellen und sächlichen Voraussetzungen für eine effektive Strafverfolgung in Hessen sicherzustellen. Es ist ein Trauerspiel, dass alleine die Stelle des Generalstaatsanwaltes in Hessen seit dem 1.4.2019 unbesetzt ist und durch u.a. eine anhängige Klage eines Mitbewerbers über eine Nachfolge noch nicht entschieden werden konnte. Wir erwarten, dass sich die Hessische Landesregierung endlich diesen Herausforderungen stellt“, so Hofmann.