In der heutigen Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses des Hessischen Landtages wurde der Antrag der SPD-Fraktion zur Stärkung der Ortsgerichte beraten. Im Anschluss an die Sitzung erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerald Kummer:

„Die hessischen Ortsgerichte sind einzigartig in Deutschland und sie leisten einen unverzichtbaren und wichtigen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Als eine wesentliche ehrenamtliche Säule der Judikative müssen sie deshalb auch dringend eine kraftvolle und umfassende Unterstützung durch die Landesregierung erfahren. Seit eh und je war das Schätzen von Grundstücken eine der Hauptaufgaben der Ortsgerichte. Auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde haben die Ortsgerichte Grundstücke geschätzt und eine entsprechende Urkunde erstellt. Anders sind diese Abläufe eigentlich gar nicht vorstellbar. Und doch werden aufgrund des Landeserlasses die Schätzungsurkunden der Hessischen Ortsgerichte für steuerliche Zwecke nicht mehr anerkannt.“

Das ignoriere die besondere Stellung der Ortsgerichte für steuerliche Zwecke, konterkariere das Ehrenamt und stünde auch dem von Justizminister Poseck formulierten Anspruch, die Ortsgerichte stärken zu wollen, entgegen. Umso mehr zeigte sich Gerald Kummer erfreut, dass das Bemühen der SPD-Fraktion eine Änderung der nicht akzeptablen Handhabung zu erreichen, erfolgreich war. „Durch eine von SPD, CDU und Grünen gemeinsam getragene Gesetzesinitiative zum Hessischen Ortsgerichtsgesetz wird klar und unmissverständlich geregelt, dass die Schätzungen der Ortsgerichte künftig wieder für steuerliche Zwecke anerkannt werden. Es hat sich gelohnt, hartnäckig für die Belange der Ortsgerichte zu kämpfen“, so Kummer.