Im Rahmen der heutigen Plenardebatte hat sich der Hessische Landtag in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz und zur Änderung des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen befasst. Im Kern sieht das Gesetzesvorhaben von Schwarzgrün vor, dass Mitglieder der sogenannten G 10-Kontrollkommission, denen die parlamentarische Kontrolle des Hessischen Verfassungsschutzes obliegt, nach vorheriger Ankündigung Zutritt zu den Dienststellen des Landesamtes für Verfassungsschutz erhalten und dass die Geschäftsstelle der Kontrollkommission dauerhaft mit einem Referenten bzw. einer Referentin ausgestattet wird. Hierzu der Fraktionsvorsitzende der SPD im Hessischen Landtag, Günter Rudolph:

„Die Koalitionsfraktionen rühmen sich in ihrem Gesetzesentwurf geradezu, dass den Mitgliedern der G 10-Kontrollkommission nun zukünftig und weiterhin nur nach vorheriger Ankündigung der Zugang zum Landesamt für Verfassungsschutz gewährt wird. Das sollte aber eine parlamentarische Selbstverständlichkeit sein und nichts, was sich Schwarzgrün ans Revers heften kann. Für eine sachgerechte parlamentarische Kontrolle des Hessischen Verfassungsschutzes ist der umfassende und freie Zugang auch zu dessen Dienststellen für die Mitglieder der Kontrollkommission von zentraler Bedeutung. Was die Koalitionsfraktionen hier unterbreiten ist eine Schmalspurlösung.“

Mit Blick auf die Einrichtung einer dauerhaften Planstelle in der Geschäftsstelle der Kontrollkommission erinnerte Rudolph daran, dass dies eine langjährige Forderung der SPD-Fraktion adressiere: „Es ist schon frech, mit welcher Regelmäßigkeit die Regierungsfraktionen versuchen, von uns teils seit Jahren vorgebrachte Forderungen als eigenes Handeln zu verkaufen. Noch in den letzten Haushaltsdebatten hat Schwarzgrün unseren Änderungsantrag abgelehnt, mit dem wir eine dauerhafte Verbesserung der personellen Ausstattung der Geschäftsstelle realisieren wollten. Ein seriöses Wirken hin zu einer besseren parlamentarischen Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz sieht in jedem Fall anders aus“, so Rudolph.