Im Rahmen der Plenardebatte des Hessischen Landtags zu Sonderdezernaten für die hessischen Staatsanwaltschaften erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Gerald Kummer:

„Vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Menschen, die sich dem Schutz und der Hilfe unserer Gesellschaft verschrieben haben sowie gegen Amts- und Mandatsträger, seien Sonderdezernate dringend erforderlich, die sich gezielt und ausschließlich mit solchen Übergriffen auseinandersetzen. Wer für die Allgemeinheit tätig ist und in diesem Zusammenhang Opfer einer Straftat wird, hat die Solidarität und den besonderen Schutz des Staates verdient.

Jedoch sollte man nicht vergessen, dass die schwarzgrüne Landesregierung mit ihrer Rechtspolitik in einem nicht unerheblichen Maße dazu beigetragen hat, dass gerade die Staatsanwaltschaften extrem belastet sind. Die durchschnittliche Belastung der hessischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach PEBB§Y lag 2021 bei 145 Prozent.“

Der Runderlass der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt aus dem Sommer 2021 genüge nicht, um gegen Übergriffe vorzugehen, die gegen Beschäftigte gerichtet seien, die Dienst an der Gesellschaft leisteten.

Vielmehr sollten beschleunigte Verfahren ermöglicht und Ansprechpersonen für Einsatzkräfte und Mandatsträger in den Staatsanwaltschaften vorgesehen werden. Dadurch würden Hürden abgebaut, Vorfälle zu melden. Zudem solle durch den Generalstaatsanwalt eine Richtlinie erlassen werden, wonach grundsätzlich ein öffentliches Interesse bei Straftaten gegen Personen, die im Einsatz für das Gemeinwohl sind, bejaht wird. Damit könne die Staatsanwaltschaft direkt tätig werden – der Privatklageweg sei damit nicht mehr die erste Option.

„Wer für die Gesellschaft tätig ist und dabei Opfer einer Straftat wird, sollte die Strafverfolgung nicht privat erzwingen müssen und was wir bei alledem auch nicht vergessen dürfen: unsere Rechtsordnung zeichnet sich auch durch eine gute Prävention aus. Lassen sie uns daher gemeinsam für einen starken Rechtsstaat kämpfen“, so Kummer.