Der Innenausschuss des Hessischen Landtags hat sich heute erneut mit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen zu weitgehenden Änderungen im Bereich der polizeirechtlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen befasst. Die Regierungsfraktionen hatten Änderungen zu ihren eigenen Entwürfen eingebracht, nachdem eine Anhörung im Innenausschuss im vergangenen Jahr einhellige Kritik an den Vorlagen von CDU und Grünen zutage gebracht hatte.

Nach der Sitzung des Innenausschusses heute sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Hofmann: „Die Anhörung im vergangenen Jahr war für die Regierungskoalition ein Desaster. Mündlich wie schriftlich haben die Anzuhörenden die geplanten Regelungen zur Wohnraumüberwachung, zur Telekommunikationsüberwachung und zu Speicherfristen scharf kritisiert, auch die Kritik an der vorgesehenen Videoüberwachung war mehr als deutlich. Und dennoch halten CDU und Grüne an ihren Plänen fest. Dass die Regierungsfraktionen die ursprüngliche Fiktionsregelung, die eine Videoüberwachung an Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen möglich machen sollte, nun durch eine so genannte ‚Vermutungsregelung‘ ersetzen wollen, ändert am Kern der so hart kritisierten Pläne nichts – faktisch wird nach dem Gesetzentwurf der Koalition immer noch an allen genannten Orten die flächendeckende Videoüberwachung ermöglicht.

Aus Sicht der SPD-Fraktion legen es CDU und Grüne auf einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Grundrechte an.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit anderen Befugnissen für die Polizei in Hessen – zuletzt mit Blick auf die Software hessenDATA – darauf hingewiesen, dass die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen nicht ausreichend bestimmt sind. Das trifft auch auf die von den Regierungsfraktionen geplante ‚Vermutungsregelung‘ zu, die eine außerordentlich weitgehende Überwachung des öffentlichen Raumes ermöglicht und damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts absolut nicht gerecht wird. Sie ist aus unserer Sicht rechtlich wie politisch untragbar.

Wenn eine so weitgehende Videoüberwachung des öffentlichen Raums von den regierungstragenden Fraktionen gewünscht wird, dann muss sich auch Landesregierung zu dem Fraktionsentwurf von CDU und Grünen positionieren und endlich Farbe bekennen. Für alle außerhalb der Regierungsfraktionen bleibt es jedenfalls rätselhaft, was – außer dem Willen zur flächendeckenden Kontrolle der Bevölkerung – die geplante Videoüberwachung an Sportplätzen im ländlichen Raum oder an Bahnhöfen mit wenig Publikumsverkehr rechtfertigen könnte. Zu einer sinnvollen Erklärung waren CDU und Grüne jedenfalls auch in der heutigen Sitzung des Innenausschusses nicht imstande.“