Die Kosten für Bauleistungen sind im Jahr 2022 um 13,8 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Weitere Kostentreiber, wie fehlende Kapazitäten für die Entsorgung von Erdaushub werden laut der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) seit Jahren von der Landesregierung ignoriert. Auch die Zahl der erteilten Baugenehmigungen sinkt seit Monaten dramatisch, z.B. im September 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 31,6 Prozent.

Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, sagte dazu:

„Bei den Kosten für Bauleistungen haben wir es mit dem stärksten Anstieg seit dem Jahr 1970 zu tun. Nach Ansicht von Branchenkennern ist damit die Spitze des Eisbergs aber noch nicht erreicht und mit einer schnellen Verbesserung nicht zu rechnen.“ Alle Faktoren, die Bauleistungen ausmachen, wie Löhne, Material und Zinsen, seien massiv gestiegen. Bei einigen Gewerken gehe man von Preisanstiegen von über 20 Prozent aus.

Vor den Auswirkungen dieser Entwicklung habe die SPD-Fraktion schon lange gewarnt und bereits Ende 2021 einen Baukostengipfel beantragt, zudem habe sie die Förderrichtlinien des Landes an die gestiegenen Kosten anpassen wollen. „Nichts davon ist passiert, alle Initiativen und Hilferufe der Bauwirtschaft wurden als unnötig empfunden,“ so Barth.

Im Februar soll jetzt die neue Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung der Landesregierung in Kraft treten, aber der Entwurf, der der SPD-Fraktion vorliege, enthalte keine ausreichenden Verbesserungen. Elke Barth: „Ohne attraktive Konditionen werden die Mittel nicht abgerufen. Eine deutliche Anhebung der Förderdarlehen pro Quadratmeter sowie der prozentualen Finanzierungszuschüsse ist im Entwurf der Landesregierung nicht enthalten, das hatten wir als SPD-Fraktion explizit gefordert.“ Förderdarlehen würden nur marginal und die Finanzierungszuschüsse überhaupt nicht angehoben. Zudem würden die zulässigen Miethöhen reduziert, die bei Erhalt der Förderung verlangt werden dürften. Dies kassiere den Vorteil der höheren Darlehen gleich wieder ein. „Wenn der Minister hier nicht noch Änderungen einbauen sollte, kann er seine neue Verordnung eigentlich gleich wieder einpacken.“ Auch andere von der SPD-Fraktion kritisierten Punkte, wie zu enge Kriterien bei der Förderung, blieben unverändert. So würden weiter nur 45qm bei einem 1 Personen-Haushalt bezuschusst, während Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger Wohnungen von 50 qm nutzen dürften. „Die Richtlinien müssen großzügiger gefasst werden, um eine Beantragung zu erleichtern. Die Wohnungswirtschaft hat es derzeit schwer genug im unteren und mittleren Preissegment zu bauen. Die Richtlinie, in dem von der Landesregierung versandten Entwurf, grenzt daher eher an unterlassene Hilfeleistung“, so Barth.