Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des so genannten „Gesetzes zur Bildung von Gremien zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung“ beraten. Ziel des Gesetzes, das seit 2017 existiert, ist es, die Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Einrichtungen der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Eine entscheidende Rolle in diesem Prozess komme dabei dem Sozialministerium zu, so die gesundheitspolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer. Umso ärgerlicher sei es, dass das Ministerium mit dem Entwurf des Änderungsgesetzes offensichtlich versuche, seine Mitarbeit in den gesetzlich festgelegten Gesundheitskonferenzen zu reduzieren.
Dr. Sommer erläuterte: „Bisher ist im Gesetz geregelt, dass Beauftragte des Sozialministeriums an den Sitzungen der Gesundheitskonferenzen teilnehmen SOLLEN. In der Neuregelung ist formuliert, dass die Ministeriumsbeauftragten an den Sitzungen nur teilnehmen KÖNNEN. Daraus schließe ich, dass die Beauftragten an den Konferenzen nicht mehr teilnehmen WOLLEN.
Nicht mehr teilzunehmen heißt aus meiner Sicht aber nicht zu steuern, Verantwortung zu scheuen und nicht intensiv an der sektorenübergreifenden Versorgung in Hessen mitzuarbeiten. Das Ministerium verweigert schlicht die Arbeit und schreibt das sogar ins Gesetz. Das ist nicht hinnehmbar.
Mehr Zusammenarbeit und eine bessere Vernetzung unterschiedlicher Versorgungsbereiche sind ein wichtiger Schlüssel. Doch das Problem ist, dass ambulante und stationäre Sektoren bislang abgegrenzte Bereiche sind und an den Schnittstellen oftmals genau eine benötigte Kontinuität der Versorgung nicht immer gewährleistet wird. Menschen, die pflegebedürftig sind oder zu Hause pflegen, fühlen sich oftmals ohnmächtig, auch weil sie an den Sektorengrenzen scheitern. Es braucht hier innovative Lösungen, die für die Betroffenen Abhilfe schaffen. Ziel muss es deshalb sein, Angebote und Maßnahmen – egal ob präventiv oder im akuten Bereich so aufeinander abzustimmen, dass sie die Gesundheit aller Menschen stärken können, Betroffene Hilfe bekommen, die sie benötigen, und sie sich nicht länger alleingelassen fühlen.“