Mit dem heute im Hessischen Landtag in Erster Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung wollen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst für Hessen auch auf die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes sowie die Versorgungsberechtigten übertragen. Das Gesetz sieht eine Steigerung der Bezüge um 4,8% zum 1. Februar 2025 und um weitere 5,5% zum 1. August 2025 vor. Zudem soll ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro gezahlt werden: jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November 2024.
Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Lisa Gnadl, hält insbesondere die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beamten für zentral:
„Für die Sozialdemokratie gilt der Grundsatz, dass die Besoldung den Tarifergebnissen zu folgen hat. Genau das bringen wir mit unserem Gesetzentwurf zum Ausdruck. Daneben war uns wichtig, dass der Inflationsausgleich möglichst zügig ausgezahlt wird. Gerade für die unteren Besoldungsgruppen dürfte das von großer Bedeutung sein. Denn geringere Einkommen sind von Inflation stärker betroffen als höhere. Insofern verstehen wir die schnelle Auszahlung des Inflationsausgleichs auch als eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.“
Gnadl verweist auf die rechtlichen Herausforderungen, die bei einer Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung zu lösen waren:
„Das Tarifergebnis sieht die Erhöhung der Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro vor. Die Rechtsprechung, nicht zuletzt des Bundesverfassungsgerichts, hat jedoch betont, dass die Abstände zwischen den Besoldungsstufen zu wahren sind – das interne Abstandsgebot. Der Gesetzentwurf sieht daher statt eines Sockelbetrags eine lineare Anpassung um 4,8% vor.“ Gleichzeitig zeige sie aber auch Verständnis für die Kritik an diesem Punkt, der beispielsweise von der GdP vorgetragen wurde.
Die deutliche Steigerung der Besoldung sehe die SPD-Politikerin nicht nur als Zeichen der Wertschätzung an die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes, sondern auch an junge Menschen, die sich für den Landesdienst interessierten:
„Wir wollen zeigen, dass das Land Hessen ein attraktiver Arbeitgeber ist, bei dem die Forderung ‚Gutes Geld für gute Arbeit‘ gilt. Aber wir wollen auch junge Menschen ansprechen und verdeutlichen, dass das Land um sie wirbt: mit einer guten Bezahlung und mit sozialer Verantwortung – etwa, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Unser Ziel sind faire und verlässliche Bedingungen, denn motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Kernstück einer leistungsfähigen Landesverwaltung.“