Die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Daniela Sommer, forderte im Rahmen der Plenardebatte zur Inkraftsetzung des Gesetzes zur Schulgeldfreiheit in Hessen eine Befreiung für alle Auszubildenden der Heilberufe, die derzeit in Ausbildung seien. Die SPD habe daher einen Änderungsantrag eingebracht, da in dem vorgelegten Gesetzesentwurf nicht klar und deutlich hervorgehe, ob dem Finanzbedarf für die Schulgeldfreiheit für jede Schule von der schwarzgrünen Landesregierung Rechnung getragen werde.
Sommer sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Wie auskömmlich das ist, was der Sozialminister als Schulgeldfreiheit proklamiert und welche konkreten Inhalte in der Rechtsverordnung angedacht, bleibt unklar. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Änderungsantrag auf, die Schulgebühren in Höhe der erforderlichen Ausgaben gemäß dem Bedarf an den einzelnen Schulen zu übernehmen. Wir wollen eine rückwirkende finanzielle Ausstattung, geltend ab 1. August 2019, für alle in Ausbildung befindlichen zukünftigen Heilmittelerbringer. Nur wenn alle Auszubildenden vom Gesetz und der Schuldgeldfreiheit profitieren können, ist dies gerecht und sozialverträglich und hilft künftig, die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können.“