Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nadine Gersberg, begrüßt den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts gegen Belästigungen schwangerer Frauen vor Beratungsstellen und Einrichtungen.

Nadine Gersberg sagte dazu heute in Wiesbaden:

„Die geplante Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, die heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten wird, setzt die nötigen Regelungen, dass Frauen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche haben.

Es besteht Handlungsbedarf, denn radikale Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner stellen sich immer öfter in Sicht- und Hörweite von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie belästigen Schwangere und stören zudem die Beratungen im Ganzen. Daher spricht man hier von sogenannten Gehsteigbelästigungen.

Diese Beratungen müssen Schwangere jedoch aufsuchen, die einen Abbruch nach der Beratungsregelung straffrei vornehmen lassen möchten. Aus diesem Grund sollten diese auch ohne wesentliche Hindernisse erreichbar sein.

In Hessen hat die Koalition aus CDU und SPD die Bedeutsamkeit einer ungehinderten Erreichbarkeit von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen schon im Koalitionsvertrag hinterlegt.“

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf könnten Schwangere und Fachpersonal geschützt werden. Zudem schaffe dieser Rechtssicherheit im Umgang mit Gehsteigbelästigungen. Vorgesehen sei ein Verbot von Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um die Eingangsbereiche der Einrichtungen, verbunden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

„Das geplante Verbot von Gehsteigbelästigungen ist ein klares Zeichen für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Zudem schützt es die Mitarbeitenden in Einrichtungen und Beratungsstellen und stellt aus diesem Grund die Versorgung sicher“, so Gersberg.