Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute den Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist es, die Kommunen im Land, die besonders unter dem Wohnungsmangel leiden, wieder die Lage zu versetzen, wirksam gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen.
https://www.facebook.com/spdhessen/photos/a.160047194052681/2191405674250146/?type=3&theater
Das Wohnraumschutzgesetz soll verhindern, dass in den Ballungsräumen vermietbarer Wohnraum weiterhin ungehindert dem Mietmarkt entzogen werden kann. Dies ist derzeit der Fall, weil im Jahr 2004 die CDU-geführte Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch das Zweckentfremdungsverbot außer Kraft gesetzt hat, um der hessischen Immobilienwirtschaft neue Geschäfts- und Verdienstmöglichkeiten zu eröffnen. Aus Sicht der SPD-Fraktion war diese „Liberalisierung“ genannte Deregulierung ein Fehler zu Lasten der Mieterinnen und Mieter in Hessen. Dieser Fehler muss gesetzgeberisch korrigiert werden.
Eines der Hauptprobleme im aktuell überhitzten Wohnungsmarkt ist nach Feststellung der SPD-Fraktion der spekulative Leerstand: Weil leere Wohnungen beim Verkauf höhere Preise erzielen als vermietete Wohnungen, hat ein Teil der Immobilienbesitzer gar kein Interesse an einer Vermietung. Zudem werden in den Großstädten vor allem Neubauwohnungen als reine Anlageobjekte vermarktet – die Käufer setzen auf weiter steigende Immobilienpreise und investieren in Wohnungen, die sie niemals vermieten und auch niemals selbst nutzen werden.
Ein weiteres Problem ist die Nutzung von Wohnraum als Büroflächen. Da Gewerbemieten in der Regel höher liegen als Wohnungsmieten, erliegen immer wieder Immobilienbesitzer der Versuchung, dringend gesuchten Wohnraum als Büros zu vermieten. Das Problem wird sich nach Einschätzung von Marktexperten insbesondere im Rhein-Main-Gebiet weiter verschärfen, wenn Institute des Finanzmarktes infolge des Ausscheidens von Großbritannien aus der Europäischen Union Arbeitsplätze von London nach Frankfurt und Umgebung verlagern.
Verstärkt wird der Mangel an Mietwohnungen durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen, wobei auch hier gilt: Leer stehende Wohnungen lassen sich deutlich teurer verkaufen als vermietet Wohnungen, weswegen die betreffenden Immobilien oftmals schon lange vor dem tatsächlichen Verkauf „entmietet“ werden.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag sieht deswegen vor, dass die Kommunen im Fall eines begründeten Verdachts auf Zweckentfremdung von Wohnraum wieder wirksame Kontroll- und Handlungsbefugnisse erhalten. Die Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Zweckentfremdungen per Anordnung zu beenden und die betreffenden Räumlichkeiten wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Zuwiderhandlungen und mangelnde Mitwirkung sollen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können.
Der Geltungsbereich des Gesetzes soll identisch sein mit dem der hessischen Mietpreisbremse, so dass zielgenau die Städte und Gemeinden mit besonders angespannten Wohnungsmärkten angesprochen werden.
Andere Bundesländer haben gute Erfahrungen mit gesetzlich flankierten Zweckentfremdungsverboten gemacht. So geht Hamburg seit einigen Jahren verstärkt gegen Leerstände vor und konnte im Jahr 2017 allein 190 leer stehende Wohnungen wieder ihrer Bestimmung zuführen. Auch in Bayern oder Bremen gibt es entsprechende Gesetze.
Im vergangenen November hatte sich auch der Frankfurter Wohnungsbaudezernent an die sich damals in Koalitionsverhandlungen befindlichen Fraktionen von CDU und Grünen gewandt und die Wiedereinführung eines Verbots der Wohnraumzweckentfremdung gefordert – ebenso wie in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Mieterinitiativen. Aus diesem Grund unterstützt auch der Hessische Mieterbund die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion.