Die Deutsche Umwelthilfe und drei Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer haben heute Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht, dass in Hessen kein landeseigenes Klimaschutzgesetz existiert.
Die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nancy Faeser, sagte am Montag in einer ersten Reaktion auf die Verfassungsbeschwerde: „Meine Fraktion hat einen Entwurf für genau das Gesetz vorgelegt, das die Deutsche Umwelthilfe und die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nun gerichtlich durchsetzen wollen – und wir sind die einzige Fraktion im Hessischen Landtag, die damit eine gesetzliche Grundlage für den Klimaschutz in Hessen schaffen will. Unter der Drucksachennummer 20/5899 liegt dem Landtag unser Gesetz zum Schutz von Menschen und Natur vor dem Klimawandel und seinen Folgen vor. Aber statt sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen, haben CDU und Grüne – ja, ausgerechnet die Grünen! – erklärt, ein Klimaschutzgesetz für Hessen sei überflüssig.
Wir setzen darauf, für den Klimaschutz in unserem Land eine breite parlamentarische und damit demokratische Basis zu schaffen. Aber die Debatte kann nicht endlos geführt werden, die dramatischen Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels verlangen, dass wir handeln. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und Grünen haben nun die Wahl: Sie können sich auf unseren Gesetzentwurf einlassen – oder sie müssen einen eigenen vorlegen. Die Behauptung von Schwarzgrün, dass Hessen kein Klimaschutzgesetz brauche, weil die bisherigen Maßnahmen ausreichten, ist jedenfalls unsinnig und missachtet die Dramatik der Situation. Hessen braucht ein eigenes Klimaschutzgesetz – und zwar jetzt.“