In seiner heutigen Sitzung hat der Hessische Landtag den Gesetzentwurf über ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz für einen umfassenden und wirksamen Schutz gegen Diskriminierung debattiert.
Hierzu der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Turgut Yüksel: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE., schließlich hatten wir als SPD-Fraktion bereits in den vergangenen Jahren eigene Initiativen mit der gleichen Stoßrichtung vorgestellt. Gesetzliche Lücken im Antidiskriminierungsrecht müssen dringend geschlossen werden, denn die Zahl der Beschwerden und Anfragen an die Antidiskriminierungsberatungen steigt stetig an.“
Ein modernes Landes-Antidiskriminierungsgesetz müsse mehrere Bausteine enthalten: Die Einrichtung einer Ombudsstelle, die Betroffene berät, in Streitfällen vermittelt sowie von allen involvierten Behörden Auskunft zu den gemachten Vorwürfen geliefert bekommen muss. Die Klagefrist für Betroffene von Diskriminierung müsse auf ein Jahr verlängert werden. Ein Verbandsklagerecht diene dazu, dass Betroffene nicht selbst klagen müssen, sondern Verbände Klagen für sie übernehmen dürfen.
„Personen, die sich etwa von der Verwaltung, der Polizei oder in der Schule diskriminiert fühlen, erhalten keinen Schutz durch das Allgemeine Antidiskriminierungsgesetz des Bundes. Hier gilt es, mit einem Landesgesetz Schwachstellen zu schließen. Ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz muss Chancengleichheit fördern, die gesamte öffentliche Verwaltung binden und vor allem bei Verstößen Sanktionen vorsehen“, forderte der Integrationspolitiker.
Leider verschlafe Schwarzgrün aber die notwendigen rechtlichen Reformen im Antidiskriminierungsrecht: „Die Landesregierung gibt seit mehreren Jahren vor, ein Hessisches Antidiskriminierungsgesetz zu prüfen. Die interne Uneinigkeit der beiden Regierungsfraktionen verhindert so leider täglich, dass von Diskriminierung betroffene Bürgerinnen und Bürger angemessen beraten werden und insbesondere eine rechtliche Handhabe erhalten“, so Yüksel.