Die SPD-Fraktion hat weiterhin erhebliche verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einen Politischen Beamten oder eine Politische Beamtin an der Spitze des Hessischen Landeskriminalamtes (LKA). In der Debatte zur Dritten Lesung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften heute im Landtag betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, die schwarzgrüne Landesregierung bewege sich mit dem Vorhaben, die LKA-Spitze politisch zu besetzen, an der Grenze zu einem neuerlichen Verstoß gegen die Verfassung – oder überschreite sie bereits.

Rudolph sagte: „Das Bundesverfassungsgericht hat seit 2008 mehr als einmal festgestellt, dass der Kreis der Politischen Beamten nicht beliebig erweitert werden kann, sondern eng begrenzt bleiben muss auf so genannte ‚Transformationsämter‘, in denen politische Vorgaben in konkretes Verwaltungshandeln übersetzt werden. Davon allerdings kann beim Präsidenten oder der Präsidentin des Landeskriminalamtes nicht die Rede sein. Deswegen haben ja viele der Sachverständigen, die wir im Innenausschuss zu dem Gesetz angehört haben, verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, denen wir uns in vollem Umfang anschließen. Das Beamtentum gründet auf der Idee, dass Beamte grundsätzlich nicht auf Abruf installiert werden, sondern allein der rechtsstaatlichen Amtsführung verpflichtet sind – und nicht einer bestimmten politischen Ausrichtung. Dieses wesentliche Konzept des Beamtentums greift Schwarzgrün mit dem Plan eines Politischen Beamten als LKA-Präsidenten massiv an. Die Opposition kann nicht verhindern, dass CDU und Grüne das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften beschließen – aber wir können es vor Gericht verfassungsrechtlich überprüfen lassen und behalten uns diesen Schritt ausdrücklich vor.“