Die schwarzgrüne Regierungskoalition hat es heute im Innenausschuss (INA) des Hessischen Landtags abgelehnt, einen Mindestabstand von Spielhallen zu Grundschulen und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen festzulegen. CDU und Grüne stimmten gegen einen entsprechenden Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion zum hessischen Glücksspielgesetz.

Dazu sagte der SPD-Abgeordnete Rüdiger Holschuh:

„Nach dem Willen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen soll es in Hessen erlaubt sein, direkt neben einer Grundschule, einer Kita oder einem Kinderspielplatz Spielhallen zu betreiben. Das ist aus unserer Sicht unerträglich, denn diese Regelung widerspricht so ziemlich allem, was im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes und der Spielsuchtprävention erforderlich wäre.

Deswegen fordern wir, dass es im Umkreis von 500 Metern um alle Orte, an denen regelmäßig Kinder und Jugendliche zusammenkommen, keine Verlockung durch Spielhallen geben darf. Denn selbst, wenn Minderjährige keinen Zutritt zu Spielhallen haben, gewöhnen sie sich an deren Anblick und lernen dabei, dass die Existenz von Spielhallen quasi normal ist. Genau das aber darf im Sinne einer frühzeitigen Suchtprävention nicht geschehen.

Dass CDU und Grüne in ihrem Gesetzentwurf ausgerechnet für die Orte, an denen die Jüngsten verkehren, keine Abstandsregeln festlegen wollen, kann nur das Ergebnis von intensiver Lobbyarbeit sein. Die Spielautomatenindustrie mag das als Erfolg verbuchen – für den Kinder- und Jugendschutz und für die Suchtprävention ist die schwarzgrüne Glücksspielpolitik ein schwerer Rückschlag.“