Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, zeigt sich enttäuscht über die heute von der Landesregierung vorgelegte Novelle des Wohnraumfördergesetzes: „Die Landesregierung vergibt die Chance, echte Anpassungen an die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt vorzunehmen. Ein paar wenige redaktionelle Änderungen reichen nicht aus.“
So seien die Einkommensgrenzen für Menschen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein seit der letzten Novelle vor 10 Jahren lediglich um 13% für einen Ein-Personen-Haushalt von 14.500 Euro Jahreseinkommen auf 16.351 Euro gestiegen. Barth: „Wir als SPD-Fraktion fordern eine stärkere Erhöhung der Einkommensgrenzen und damit eine Ausweitung der Anspruchsberechtigen. Derzeit können sich immer weniger Menschen auf dem regulären Wohnungsmarkt versorgen.“ Die SPD kritisiere, dass die Dauer von Belegbindungen nicht verlängert werde. In Hessen sehe das Gesetz eine maximale Laufzeit von 25 Jahren vor. „In Bayern hingegen ist eine Belegbindung von 40 Jahren möglich. Letztendlich muss die Devise gelten, dass eine Sozialwohnung auch dauerhaft Sozialwohnung bleiben muss“, so Elke Barth.