Am heutigen Dienstag hat sich der Ältestenrat des Hessischen Landtags in öffentlicher Anhörung mit den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen und der Freien Demokraten sowie der DIE LINKEN. befasst. Ziel insbesondere des Gesetzentwurfs von CDU und Grünen ist hierbei die Einführung eines Lobbyregisters, in das sich unterschiedlichste Interessensvertreter zukünftig eintragen lassen müssen, sofern sie Interessen in der hessischen Politik geltend machen. Der Hessische Landtag folgt hiermit dem Vorbild auf EU- und Bundesebene sowie der Praxis unterschiedlicher Landesparlamente.

Zur öffentlichen Anhörung äußerte sich die Obfrau der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag im inhaltlich zuständigen Hauptausschuss, Angelika Löber: „Die heutige Anhörung war in vielerlei Hinsicht bemerkenswert: zum einen bleibt nach wie vor unklar, wieso die Beratungen über die beiden Gesetzentwürfe im Ältestenrat und nicht im Hauptausschuss des Landtags stattgefunden haben. Dies ist eigentlich der parlamentarische Rahmen, in dem solche Fragestellungen thematisiert werden. Zum anderen waren wir durchaus verwundert über einen Teil der Anzuhörenden: von Interessensvertreterinnen und –vertretern, die durch den Gesetzentwurf gar nicht tangiert werden – wie beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände – zu hören, dass sie den Gesetzentwurf weitestgehend unkritisch sehen, hilft bei einer wirklichen Bewertung des Vorhabens nur in Maßen. Viel wichtiger wäre gewesen, mehr von denjenigen Akteurinnen und Akteuren zu hören, die von den beabsichtigten Maßnahmen unmittelbar betroffen sind.“

Hier sehe Löber auch die zentrale Schwachstelle des schwarzgrünen Gesetzentwurfes: „Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf von CDU, Grünen und Freien Demokraten ein zahnloser Papiertiger, der lediglich den Anschein wirklicher Transparenz erweckt. Letztlich handelt es sich um eine Form quasi-freiwilliger Selbstverpflichtung für einzelne Interessensvertreterinnen und –vertreter, die zwar dazu aufgerufen werden, sich in das neu geschaffene Lobbyregister einzutragen, die aber nicht sanktioniert werden, wenn sie dies nicht erledigen. Auch berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht den sogenannten legislativen Fußabdruck, also die Pflicht zur Bekanntmachung der Einflussnahme bis hin zur Beteiligung an Gesetzestext-Formulierungen, oder die Einrichtung eines unabhängigen Lobbybeauftragten. Dies fehlt ebenso wie eine Dokumentation der quantitativen Einflussnahme von Interessenvertretungen.

Es ist augenscheinlich, dass die Grünen kurz vor Ende der Legislaturperiode nun doch noch das Lobbyregister bekommen, dass in den vergangenen Jahren stets am Widerstand der CDU scheiterte. Hier sind in den vergangenen Jahren wiederholt Chancen vertan worden – dies schadet nicht zuletzt der Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt, sondern vor allem der Glaubwürdigkeit von CDU und Grünen“, so Löber.