Die Novellierung des Hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes kritisierte die vergabepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth, als enttäuschend. Barth erklärte am Donnerstag in Wiesbaden:

„Der Wunsch nach einem schlankeren Gesetz darf nicht dazu führen, dass der eigentliche Sinn, nämlich die Gewährleistung von Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf der Strecke bleibt. Bei der schwarzgrünen Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ist das aber leider der Fall.“

Die Koalition habe mit ihrem Entwurf mehrere Chancen verpasst. So finde sich darin weder ein Landesmindestlohn, noch seien die neuen Möglichkeiten des Arbeitnehmerentsendegesetzes für eine echte allgemeine Tariftreue genutzt worden. Auch verbindliche Vorgaben für ökologische und soziale Standards sowie eine Begrenzung von Subunternehmerketten seien nicht in das Gesetz aufgenommen worden. „Wir als SPD-Fraktion hatten eine entsprechende Prüfbehörde gefordert, damit die Tariftreue künftig gewährleistet werden kann. Schwarzgrün widmet sich jedoch lieber dem halbherzigen Versuch, anhand von Sozialkassenbescheinigungen Tariftreue und legale Beschäftigung nachzuweisen“, kritisierte Barth. Eine bis zu sechs Monate alte allgemeine Sozialkassenbescheinigung, die keinerlei Details wie die Lohnsummen oder die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens enthalte, könne keine zeitaktuelle qualifizierte Bescheinigung mit eben diesen Details ersetzen. „Damit können kein Lohndumping und Niedriglöhne bekämpft werden“, zeigte sich Barth enttäuscht von der Novelle. Das ohnehin wirkungslose Gesetz sei nun noch schlanker geworden, womit man den Forderungen der Unternehmerverbände nachkomme. „Dass die Grünen und ihr Wirtschaftsminister Al-Wazir ein solches Gesetz mitverantworten, zeigt deutlich, dass aus ihrer Partei endgültig eine ‚FDP mit Sonnenblume‘ geworden ist“, so Barth.