Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zu der Ermordung von Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) hat heute als letzte Zeugen in der Beweisaufnahme den amtierenden hessischen Innenminister Peter Beuth sowie den früheren Innenminister und Ministerpräsidenten a.D. Volker Bouffier (beide CDU) vernommen.

Nach der Vernehmung Beuths sagte Günter Rudolph, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss:

„Der Ausschuss hat in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren deutlich herausgearbeitet, dass hessische Sicherheitsbehörden – insbesondere das LfV, das Landesamt für Verfassungsschutz – im Vorfeld des Mordes an Dr. Walter Lübcke erhebliche Fehler gemacht haben. Herr Beuth hatte heute die Chance, angesichts des offenkundigen Behördenversagens in seinem Verantwortungsbereich endlich einmal politisch und persönlich Demut zu zeigen. Aber er war nicht willens, diese Chance zu nutzen. Stattdessen mussten wir einen uneinsichtigen und selbstgerechten Minister erleben, der keine eigenen Fehler eingestehen wollte.

Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Stephan Ernst, der Mörder von Dr. Walter Lübcke, wurde ab 2009 aus der Beobachtung durch das LfV herausgenommen. Ernsts Personenakte wurde beim LfV 2014 gesperrt und stand dadurch für die operative Arbeit des Amtes nicht mehr zur Verfügung. Der ebenfalls als gewaltbereiter Rechtsextremist aktenkundige Markus H. konnte sich eine Waffenbesitzkarte erstreiten, weil der hessische Verfassungsschutz das zuständige Gericht nur unvollständig informierte. Und keine hessische Sicherheitsbehörde hat die Gefährdungslage richtig eingeschätzt, als Dr. Walter Lübcke im Internet von einem entfesselten Mob beschimpft und bedroht wurde, weil er sich für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus Syrien positioniert hatte.

All dies geschah, während Peter Beuth und sein Vor-Vorgänger Volker Bouffier die politische Verantwortung für die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Hessen trugen – eine Verantwortung, der sie offenkundig nicht gerecht geworden sind.“