Mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Erleichterungen für die Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, mit denen Kommunen auch in Gebieten ohne Bebauungsplan bestimmen können, dass mindestens ein bestimmter Anteil geförderter Wohnungen entsteht.
Gestärkt werden die Kommunen auch beim Vorkaufsrecht. Kommunen können ein Grundstück direkt zum Verkehrswert erwerben. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten eine große Erleichterung. Auch gegen verwahrloste Grundstücke und sogenannte Schrottimmobilien können Kommunen künftig mit einem verbesserten Vorkaufsrecht vorgehen und erhalten außerdem die Möglichkeit, Eigentümer brachliegender Grundstücke mit einem Baugebot zu verpflichten.
Ein wesentlicher Punkt des Baulandmobilisierungsgesetzes ist der neue Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Hier konnten die Länder bisher lediglich in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen einen Genehmigungsvorbehalt festlegen. Elke Barth, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Durch solche Umwandlungen wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig preiswerter Mietwohnraum zugunsten teurer Eigentumswohnungen vernichtet.“
Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz können die Länder diesen Genehmigungsvorbehalt jetzt in allen Gebieten mit knappen Wohnungsmärkten ermöglichen. Außerdem obliegt es den Ländern festzulegen, ab wie vielen Wohnungen der Genehmigungsvorbehalt gelten soll. Das Gesetz lässt hier einen Spielraum zwischen drei und 15 Wohnungen. Diesen Spielraum hatte die CDU im Bund durchgesetzt, die den Genehmigungsvorbehalt insgesamt bis zum letzten Moment zu verhindern versucht hatte.
Die Länder sind somit in der Pflicht, die Regelungen so mieterfreundlich wie möglich zu gestalten. Je niedriger die Zahl der Wohnungen, bei umso mehr Immobilien greift das Gesetz. „Wir sind sehr gespannt, wie Hessen diesen Spielraum nutzt, um Mieterinnen und Mieter zu schützen“, so Elke Barth weiter. Bei der Debatte im Bundesrat Ende Mai hatte der Wirtschaftsminister die Möglichkeit den Genehmigungsvorbehalt erst ab einer bestimmten Zahl von Wohnungen gelten zu lassen noch als „Verwässerung“ bezeichnet. „Hier sind wir mit dem Minister einer Meinung und gehen daher fest davon aus, dass in Hessen das Gesetz somit bereits ab Häusern mit drei Wohnungen gelten wird – und das jetzt auch möglichst schnell.“
Die SPD-Fraktion lobt die zahlreichen neuen Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen beim Wohnungsbau durch das Gesetz sowie die Verfahrenserleichterungen im Baurecht insgesamt. „Wir sind froh, dass die Große Koalition in Berlin das Gesetz nach zähem Ringen und auf Drängen der SPD noch kurz vor Ende der Legislaturperiode beschlossen werden konnte“, so Elke Barth abschließend.