Der Hessische Landtag hat heute in Erster Lesung über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Einführung des aktiven Wahlrechts ab 16 Jahren bei Landtagswahlen beraten.
Günter Rudolph, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion sagte in der Plenardebatte:
„Jede und jeder Einzelne hat das Recht auf politische Mitbestimmung. Im Unterschied zu Hessen haben andere Bundesländer ihren jungen Bürgerinnen und Bürgern diese Mitbestimmung schon ermöglicht. Die SPD-Fraktion möchte nun mit dem Gesetzentwurf für das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen auch in Hessen die Möglichkeiten für die politische Teilhabe der jungen Generation verbessern. Junge Menschen haben Ängste und auch Sorgen, vielleicht heute mehr als je zuvor. Und gerade diese jungen Menschen sind es, die eine Stimme brauchen. Diese Stimme möchten wir ihnen geben. Denn wir wissen, dass Menschen auch mit 16 Jahren schon reif genug sind, um sich eine Meinung zu bilden. Diesen jungen Menschen den Akt des Wählens zu ermöglichen, muss die folgerichtige Entscheidung sein.“
Junge Menschen seien politisch hochinteressiert und wollten mitgestalten. Politische Partizipation gehöre dazu. Die SPD-Fraktion lade alle demokratischen Fraktionen des Hessischen Landtags ein, sich ihrem Gesetzentwurf anzuschließen.
„Generationengerechtigkeit – ein Begriff, der von der CDU vor allem dann als Argument genutzt wird, wenn es um die Kürzung staatlicher Ausgaben geht – bedeutet nun einmal, allen Generationen eine gerechte Mitsprache zu ermöglichen. Mitbestimmung, Verantwortungsbewusstsein und demokratische Teilhabe sind für die SPD-Fraktion dabei essentiell. Daher fordern wir das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen“, so Günter Rudolph.