Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert eine flexiblere Teilzeitarbeit für die Beamten des Landes, die ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen reduzieren wollen. Die aktuell geltende Regelung in § 63 des Hessischen Beamtengesetzes für Teilzeitarbeit aus familiären Gründen werde den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen vielfach nicht gerecht, sagte die SPD-Abgeordnete Karin Hartmann am Freitag in Wiesbaden.

„Das Hessische Beamtengesetz legt fest, dass Beamtinnen und Beamte, die ein Kind unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige versorgen müssen, ihre Arbeitszeit reduzieren können – aber nur auf mindestens 15 Stunden in der Woche. Diese Mindestarbeitszeit ist antiquiert und überholt. Deswegen fordert meine Fraktion, das Gesetz an diesem Punkt zu ändern und für die Teilzeit aus familiären Gründen keine Mindestarbeitszeit mehr vorzugeben“, erläuterte Hartmann, deren Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat.

Hartmann sagte, Beamtinnen und Beamte im Landesdienst müssten sich darauf verlassen können, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur in Sonntagsreden vorkomme, sondern auch im wirklichen Leben möglich gemacht werde. „Wir erwarten, dass die Landesregierung schafft, was andere Bundesländer längst getan haben – nämlich bei der Teilzeit aus familiären Gründen auf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit zu verzichten“, so Karin Hartmann.