Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag unterstützt die Bundesratsinitiative der hessischen Landesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin und innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Lisa Gnadl, sagte dazu am Freitag in Wiesbaden:

„Wenn man aus der richtigen Feststellung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf, die richtigen Konsequenzen ziehen will, dann müssen Polizei und Justiz die Instrumente an die Hand bekommen, die für eine wirksame Strafverfolgung erforderlich sind. Dazu gehört die anlassunabhängige Speicherung der IP-Adressen für vier Wochen und der Zugang der Ermittlungsbehörden zu den gespeicherten Daten, wenn konkrete Hinweise auf schwere und schwerste Straftaten vorliegen. Die Hessen-Koalition hat sich daher in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, bei diesem Thema die Initiative im Bundesrat zu ergreifen.

Wir bedauern sehr, dass sich die Bundesregierung wegen des hinhaltenden Widerstands der FDP in der Ampelkoalition nur auf das so genannte ‚Quick-Freeze-Verfahren‘ als Minimalkonsens einigen konnte. Damit allerdings lässt sich den Straftätern nicht beikommen, da ohne die vorsorgliche Speicherung der IP-Adressen im Regelfall gar keine Daten vorliegen, die sich ‚einfrieren‘ ließen.

In der Hessen-Koalition aus CDU und SPD besteht Einvernehmen darüber, dass die Vorratsdatenspeicherung unverzichtbar ist, damit die Strafverfolgungsbehörden wirksam gegen Kriminalität im Internet vorgehen können. Hierüber sind sich auch die Innenministerinnen und Innenministern des Bundes und der Länder einig. Auch deswegen sind wir zuversichtlich, dass sich im Bundesrat eine breite Mehrheit für die Initiative aus Hessen und damit für eine grundgesetzkonforme Korrektur der geltenden Gesetzeslage finden lässt.“