Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über das Gesetz zur Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderung debattiert. Die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Ulrike Alex sagte in der Aussprache, dass die Landesregierung überhaupt einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der es Menschen mit Sinnesbehinderungen möglich mache, Taubblinden- oder Gehörlosengeld zu beantragen, sei ein Fortschritt. Allerdings weise der Gesetzentwurf der Landesregierung eine Reihe von Unzulänglichkeiten auf.

Ulrike Alex sagte: „Problematisch ist beispielsweise, dass für den Bezug des Gehörlosengeldes ein Behinderungsgrad von 100 Prozent zur Voraussetzung gemacht wird. Diesen Grad können gehörlosen Menschen nur erreichen, wenn eine weitere Einschränkung besteht, die mit der Gehörlosigkeit nichts zu tun, zum Beispiel Diabetes. Es entsteht der Eindruck, als wolle die Landesregierung auf diese Weise die Zahl der Anspruchsberechtigten möglichst gering halten.“

Nicht nachvollziehbar sei auch, warum Menschen, die aus einem anderen Bundesland in eine stationäre Einrichtung in Hessen umziehen, keinen Anspruch auf Gehörlosen- oder Taubblindengeld haben sollten, so Alex. Die SPD-Fraktion habe diese Regelung bereits in der Diskussion um das Blindengeldgesetz moniert.

Ulrike Alex sagte: „Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf geht offenbar davon aus, dass Menschen mit Sinnesbehinderungen in großer Zahl nach Hessen ziehen könnten, nur um hier Taubblinden- oder Gehörlosengeld beziehen zu können. Das ist unsinnig. Wenn solche Zuzüge in stationäre Einrichtung in Hessen stattfinden, dann aller Erfahrung nach, damit die Betroffenen in der Nähe von Angehörigen leben können. Die Regierung hat mit dem Gesetz nicht deutlich machen können, dass es sich bei den Leistungen um einen Nachteilsausgleich handelt, auf den laut UN-BRK Menschen ein Recht haben. Vielmehr scheinen die Landesregierung und die sie tragenden Parteien der Ansicht zu sein, es handle sich um eine Freundlichkeit, die man einigen zukommen lassen und anderen verwehren kann.“