Der Hessische Landtag hat heute in erster Lesung das E-Government-Booster-Gesetz der SPD-Fraktion beraten. Mit diesem Gesetz sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um wichtige Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung auf Landesebene zu ermöglichen und zu beschleunigen.
Florian Schneider, Abgeordneter der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz, sagte:
„Bei der Änderung des E-Government-Gesetzes Anfang des Jahres hatten wir als SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der dazu beitragen sollte, Geschwindigkeit bei der Digitalisierung aufzunehmen. Diesen hat damals die Landesregierung aus CDU und Grünen abgelehnt, wobei die Verbandsanhörung eindeutig zeigte, dass unsere Änderungen begrüßenswert und wichtig sind.“
Dies sei unter anderen der umfassende Abbau von Schriftformerfordernissen. Auch die aktuelle Regelung, dass die Datenverarbeitung innerhalb des Nutzerkontos stattfinden müsse, sei zu restriktiv und verhindere eine sinnvolle Verarbeitung elektronischer Dokumente in Bezug auf Verwaltungsvorgänge, Status- und Verfahrensinformationen sowie Kommunikationsinhaltsdaten.
Schneider: „Mit dem E-Government-Booster-Gesetz möchten wir CDU und Grünen die Möglichkeit geben, ihre Fehlentscheidung von damals zu korrigieren und den Rückstand in der Digitalisierung aufzuholen.“ Das Gesetz würde weiterführend einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung vorsehen. „Nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung kommt eine Vielzahl der Bediensteten aus IT-fremden Fachrichtungen. Der demografische Wandel und die hohe Altersstruktur in der öffentlichen Verwaltung machen es unumgänglich, die Bediensteten durch geeignete Schulungsmaßnahmen im Bereich der Informationstechnologie zu unterstützen, damit diese den Anforderungen gerecht werden.“ Diesen Vorschlag begrüße ebenso der Hessische Städte- & Gemeindebund als auch der Chaos Computer Club und die Bitkom.
Um den Prozess der Digitalisierung zu begleiten, brauche es regelmäßige Berichte samt Zwischenergebnissen der Landesregierung zur Verwaltungsdigitalisierung.
„Digitalisierung darf nicht nur eine Worthülse sein, Digitalisierung muss gelebt werden. Ein nettes Frontend – ein Formular zum Ausfüllen, was am Ende als PDF im E-Mail-Eingang landet, um dann ausgedruckt und in Akten gelegt oder in Drittsoftware abgetippt zu werden, trägt nicht zur Entbürokratisierung bei. Wir brauchen Schnittstellen, durchgängige Workflows und eine ganzheitliche Betrachtung im Backend. Die von uns vorgeschlagene Regelung der E-Akte und Evaluierung der Verwaltungsabläufe kann laut Bitkom die erforderliche Backend-Digitalisierung beschleunigen. Mit unserem E-Government-Booster-Gesetz gehen wir einen echten Schritt nach vorne und verpassen der Verwaltungsdigitalisierung das dringend benötigte Update“, so Schneider.