Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag unternimmt erneut einen Vorstoß zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und hat dazu heute einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.

Zur Einbringung sagte der SPD-Abgeordnete Rüdiger Holschuh:

„Die Straßenausbaubeiträge sind für die Kommunen, die sie erheben müssen, ein bürokratisches und politisches Ärgernis. Und die Bürgerinnen und Bürger, die sie bezahlen müssen, geraten durch die Straßenausbaubeiträge vielfach unter einen finanziellen Druck, der existenzgefährdend sein kann. Denn nicht jeder, der in einer ländlichen Gemeinde ein Haus besitzt, ist so wohlhabend, dass er ausreichend Rücklagen hat, um einige tausend, manchmal auch zehntausende Euro für die Sanierung seiner Straße zu bezahlen.

Die Landesregierung wäscht ihre Hände in Unschuld und sagt den Kommunen: Macht, was ihr wollt. Das Ergebnis ist ein abgabentechnischer Flickenteppich: In der einen Gemeinde werden Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben, wenn eine Straße grundhaft saniert werden muss. Einen Ort weiter gibt es die so genannten ‚wiederkehrenden Beiträge“, die jährlich von allen gezahlt werden müssen – auch wenn gerade gar nichts saniert wird. Und die nächste Kommune verzichtet auf jede finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Straßensanierung, weil sie es sich leisten kann.

Anders gesagt: Ob die für eine Straßensanierung zahlen müssen, gleicht für die Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken in Hessen einem Glücksspiel. Wer sein Haus in einer vermeintlich wohlhabenden Gemeinde stehen hat, die eine Straßensanierung auch ohne Beiträge der Bürger finanzieren kann, der hat Glück. Wer eine Immobilie in einer weniger finanzstarken Kommune besitzt, der hat Pech. Dieser Flickenteppich widerspricht grundlegend dem Gerechtigkeitsprinzip und macht die Lebensverhältnisse der Menschen in Hessen ungleich.

Daraus lässt sich nur eine Schlussfolgerung ziehen: Die Straßenausbaubeiträge müssen abgeschafft werden. Das ist im Sinne der Kommunen, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – und es ist das Ziel unseres Gesetzentwurfes.“