Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) in den Hessischen Landtag eingebracht und sich damit für ein verstärktes Engagement für barrierefreien Wohnraum eingesetzt. Die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth, erklärte dazu:

„Wir haben schon länger die Anforderungen an barrierefreies Bauen bemängelt, denn es reicht einfach nicht aus, wenn lediglich bei Gebäuden ab sechs Geschossen mehr barrierefreier Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Bei allen anderen Neubauten, die weniger als sechs Geschosse haben, hat die Neuregelung der HBO im Jahr 2018 zu einer Verschlechterung geführt. Das betrifft insbesondere den ländlichen Raum, wo Wohngebäude mit sechs oder mehr Geschossen die Ausnahme sind.“

Nach Zusammenarbeit mit dem VDK war es der SPD-Fraktion gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der erneute Änderungen in die HBO einarbeitet und die Voraussetzungen für mehr barrierefreie Wohnungen in Hessen schafft. „Das gebietet die demografische Situation, aber auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die allen Menschen ein Recht auf Teilhabe zuspricht. Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch viele ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen in Hessen künftig bessere Möglichkeiten haben, überall eine ihren Bedürfnissen angepasste Wohnung zu finden, bzw. ihr angestammtes Wohnumfeld nicht aufgrund von Mobilitätseinschränkungen verlassen zu müssen“, so Barth.

In Ihrer Gesetzesänderung fordert die SPD eine Verbindung der ehemaligen Regelung in der HBO, dass grundsätzlich die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein müssen, mit der 2018 neu geschaffenen Regelung, wonach 20 Prozent aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern barrierefrei sein müssen. „Schon heute fehlen hessenweit rund 80.000 barrierefreie Wohnungen. Diesem Mangel können wir nur mit einer Anpassung der gesetzlichen Vorschriften begegnen“, erklärte Barth.