Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) vorgestellt, der Ende April zur Beratung gestellt werden soll. Hintergrund sind die berechtigten Forderungen des VdK und anderer Sozialverbände nach einem verstärkten Engagement für barrierefreien Wohnraum.
Schon bei der Novelle der Hessischen Bauordnung im Jahr 2018 hatte die SPD die Änderungen des § 54 HBO kritisiert, der die Anforderungen an barrierefreies Bauen regelt. Seinerzeit wurde die Bestimmung, wonach in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen immer mindestens die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen, ersetzt durch eine Quote von 20 Prozent barrierefreier Wohnungen. Diese Neuregelung führt zwar bei Gebäuden ab sechs Geschossen zu mehr barrierefreien Wohnraum, bei allen anderen Neubauten, die unter dieser Geschosszahl liegen, aber zu einer Verschlechterung. Dies betrifft insbesondere den ländlichen Raum, wo Wohngebäude mit sechs oder mehr Geschossen die Ausnahme sind.
Der VDK hatte daraufhin im Oktober 2019 eine Petition mit 25.000 Unterschriften beim Hessischen Landtag eingereicht, in welcher er ein verstärktes Engagement für barrierefreien Wohnraum in Hessen forderte. Der im Zuge dieser Petition vom Petitionsausschuss durchgeführte runde Tisch im Juni 2020 brachte eine sehr konstruktive Diskussion zu dem Thema und anschließend wurden die Ergebnisse als Material an die Fraktionen überwiesen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich den Forderungen des VdK angeschlossen und arbeitet auf eine erneute Änderung der HBO hin.
Elke Barth, die wohnungsbaupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagte am Mittwoch: „Die demografische Situation, aber auch die UN-Behindertenrechtskonvention, die allen Menschen ein Recht auf Teilhabe zuspricht, gebieten es, dass wir mehr barrierefreien Wohnraum schaffen, um Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch vielen älteren Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Möglichkeit zu geben, überall eine ihren Bedürfnissen angepasste Wohnung zu finden, bzw. ihr angestammtes Wohnumfeld nicht aufgrund von Mobilitätseinschränkungen verlassen zu müssen.“
In Ihrer Gesetzesänderung fordert die SPD eine Verbindung der ehemaligen Regelung in der HBO, dass grundsätzlich die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein müssen, mit der 2019 neu geschaffenen Regelung, wonach 20 Prozent aller Wohnungen in Mehrfamilienhäusern barrierefrei sein müssen. „Damit verbinden wir die Vorteile der früheren Regelung, die eben gerade auch bei kleineren Wohneinheiten Barrierefreiheit vorgeschrieben hat, mit der neuen Regelung, die zu mehr barrierefreien Wohnraum bei größeren Einheiten, führt“, erklärt Elke Barth. Sie verwies darauf, dass schon heute hessenweit rund 80.000 barrierefreie Wohnungen fehlten. Diesem Mangel könne nur mit einer Anpassung der gesetzlichen Vorschriften begegnet werden.
Dabei müsse auch die Regelung, wonach bei einem „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ auf die Barrierefreiheit verzichtet werden könne, gestrichen werden, so Barth: „Der Begriff des ‚unverhältnismäßigen Mehraufwands‘ stellt einen ungesicherten Rechtsbegriff dar, der zwangsläufig von Baubehörde zu Baubehörde unterschiedlich ausgelegt wird. Das ist ein unhaltbarer Zustand.“
Elke Barth sagte, sie hoffe unabhängig von den Stimmverhältnissen im Landtag auf eine breite Mehrheit für den Gesetzentwurf der SPD. Die hohe Anzahl an Unterschriften, die die VDK-Petition gestützt hätten, zeigten, wie dringlich die Forderung sei.