Die Fraktionen der SPD und der Freien Demokraten im Hessischen Landtag wollen die letzte Änderung des Landeswahlgesetzes rechtlich prüfen lassen. Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, und der Landtagsvizepräsident und Wahlrechtsexperte der Fraktion der Freien Demokraten, Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn, erklärten am Mittwoch in Wiesbaden, es sei zu klären, ob die Landesregierung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine „Lex Kühne-Hörmann“ geschaffen habe, um der ehemaligen Justizministerin ein Landtagsmandat zu sichern.
„Die bis Mai gültige Fassung des Landeswahlgesetzes lässt sich so verstehen, dass für einen direkt gewählten Abgeordneten nur dessen Ersatzkandidat aus dem Wahlkreis nachrücken kann und keine Kandidatin von der Landesliste der Partei. Genau das aber ist geschehen, als der frühere Ministerpräsident Bouffier sein Mandat, das er als Wahlkreiskandidat direkt gewonnen hatte, niedergelegt hat: Weil sein Ersatzkandidat das Mandat nicht angenommen hat, rückte die frisch aus ihrem Amt entlassene Ex-Justizministerin Kühne-Hörmann über die Landesliste der CDU für ihn nach – und zwar auf Grundlage einer nur 14 Tage zuvor vorgenommenen Gesetzesänderung. Das hat schon einen unschönen Beigeschmack“, erläuterte der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph.
„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, ergänzt der FDP-Wahlrechtsexperte Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn: „Es ist fragwürdig, wenn die Landesregierung in einem Gesetz, das Einfluss auf die Zusammensetzung des Landtags hat, Formulierungen ändert, ohne dass der Landtag selbst darüber beschlossen hat. Selbst wenn mit der Änderung, wie die Landesregierung nun behauptet, nur ein viele Jahre zurückliegender redaktioneller Irrtum behoben werden sollte, ist das Verfahren höchst zweifelhaft.“
Aus diesem Grund, so Hahn und Rudolph, müssten sowohl der Inhalt als auch das Zustandekommen der Gesetzesänderung überprüft werden. Beide Politiker forderten die Landesregierung auf, die gesetzgeberischen Abläufe transparent darzustellen. Die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten brächten deshalb einen Dringlichen Berichtsantrag in den Innenausschuss des Landtags ein. „Darüber hinaus wollen wir aber externen juristischen Sachverstand beiziehen und den Vorgang von einem Gutachter prüfen lassen“, kündigten Rudolph und Hahn an.