Für hessische Musikschulen gibt es bislang keine rechtliche und verbindliche Regelung. Im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wurde heute die Forderung der SPD nach einem Gesetz untermauert und die Initiative einhellig begrüßt.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Christoph Degen: „Hessen zählt bei der Musikschulfinanzierung zu Deutschlands Schlusslichtern. Die bisher unzureichende öffentliche Förderung hat zu teilweise prekären Arbeitsbedingungen geführt. Durch stetig steigende Gebühren können sich immer weniger Menschen Musikunterricht leisten. Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden.“
Ein Gesetz mit transparenten finanziellen und nachhaltigen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Aufgaben der Musikschulen werde gebraucht. Ebenso benötigen Musikschulen als Bildungseinrichtungen qualifizierte Lehrkräfte mit sozialversicherungspflichtigen und tarifgebundenen Stellen. Musikalische Bildung sei keine rein kommunale Aufgabe. Das Land sei in der Pflicht, seinen Teil und mindestens ein Drittel der Finanzierung zu übernehmen.
„Angesichts des erheblichen Nachholbedarfs ist eine Erhöhung der Landesförderung ein Muss“, so Degen. „Musikschulunterricht ist keine „nice-to-have“-Freizeitbeschäftigung. Er gehört zur kulturellen Grundversorgung und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Bildung. Die Bevölkerung hat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, den Schutz und die Förderung der Kultur in die Hessische Verfassung aufzunehmen. Das werden wir nur mit einem Musikschulgesetz schaffen. Unser Gesetzentwurf zeigt auf, wie die strukturelle Unterfinanzierung beendet und ein Musikschulunterricht überall in Hessen möglich ist. Die Zukunft der Musikschulen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Wir hoffen darauf, dass die Botschaft angekommen ist.“