Die Präsidentin oder den Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamtes zukünftig in der Leitung als ‚politische Beamtin oder politischen Beamten‘ zu installieren, stieß heute auf zahlreiche Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, nach der heutigen zweiten Lesung des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften: „Im Rahmen der Anhörung haben viele Sachverständige deutlich gemacht, dass sie erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese vorgesehene Regelung haben. Einige Anzuhörende sprachen sogar davon, dass diese Regelung eindeutig verfassungswidrig sei.“

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 ist der Bereich der ‚politischen Beamten‘ sehr eng gefasst, denn politischer Beamter solle nur werden, wer unmittelbar bzw. enger Berater bzw. Träger eines politischen Amtes ist, somit ein Transformationsamt innehabe und einen Brückenkopf zwischen Regierung und Verwaltungsapparat darstelle.

„Deswegen gibt es keine sachliche Rechtfertigung, die Behördenleitung mit einem politischen Beamten zu besetzen, außer dass Innenminister Beuth durchregieren will und jemanden nach Gusto in den Ruhestand versetzen kann, weil ihm teilweise bestimmte Auffassungen nicht passen“, so Rudolph. „Ein weiterer bemerkenswerter Vorgang in dem vorgesehenen Gesetzentwurf sei die zukünftig nicht mehr erforderliche Gesundheitsuntersuchung für die Verbeamtung auf Lebenszeit von politischen Beamten. „Offensichtlich verfügt der Innenminister über ausreichende medizinische Kenntnisse, um den Gesundheitszustand von Personen, die politische Beamte sein sollen, zu beurteilen. Da es um erhebliche versorgungsrechtliche Ansprüche geht, die lebenslang alimentiert werden, muss eine Gesundheitsuntersuchung erfolgen.“

Zusätzlich brachte die SPD-Fraktion im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Änderungsantrag ein, durch den die Stellung der Personalräte gestärkt werden soll. „Unser Augenmerk gilt unvermindert der Mitbestimmung im hessischen Dienstrecht. Gerade bei der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden, bei der es insbesondere auch um die Digitalisierungsmaßnahmen geht, sollen die Personalräte wieder echte Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können“, so Rudolph.