Wir halten Wort – das was wir vor der Landtagswahl versprochen haben, gilt auch nach der Landtagswahl. Deshalb wurde heute der Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen erneut in den Hessischen Landtag eingebracht.
„Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat die SPD zwei Mal einen Gesetzentwurf zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträge erneut in den Landtag eingebracht“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, am Dienstag in der Plenardebatte. „Die Mehrheit von CDU und GRÜNEN hat jedoch bereits nach der ersten Lesung ohne jegliche parlamentarische Beratung diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Mittlerweile gibt es über 60 Bürgerinitiativen in Hessen, die sich neben den vielen betroffenen Bürgern für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wird zu einer immer größeren Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger, die einige 10.000 Euro betragen können. In den nächsten Jahren wird der Druck auf die Kommunen, Straßenausbaubeiträge zu erheben, wenn sie keinen finanziellen Ausgleich dafür bekommen, immer größer. Wir haben es in Hessen mit einem Sanierungsstau in erheblichen Umfang zu tun“, erläuterte Rudolph dazu.
Wenn Abgeordnete von CDU und GRÜNEN erklärten, dass „die Lösung zu Straßenausbaubeiträgen gut sei“ und die Kommunen vor Ort freiwillig entscheiden könnten, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht, so sei das Ignoranz der politischen Realität und blanker Zynismus. „Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Zahlung einer Investitionspauschale an die hessischen Städte und Gemeinden in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Dieses Geld muss zweckgebunden für die Sanierung von Straßen verwandt werden“, erklärte Rudolph.
Rudolph diagnostizierte weiteren Handlungsbedarf seitens der Regierung, Beleg hierfür sei die Protestwelle seitens Bürgerinitiativen der vergangenen Monate. Die SPD erwarte von CDU und GRÜNEN eine ordnungsgemäße Beratung im Hessischen Landtag mit einer schriftlichen und mündlichen Anhörung.