Am heutigen Donnerstag hat sich der Hessische Landtag in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag befasst. Dieser, von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer unterzeichnete Vertrag, muss vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2024 von den einzelnen Landtagen ratifiziert werden. Inhaltlich sieht der Vertrag insbesondere vor, die Compliance-Strukturen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zu stärken und zukunftsfest auszugestalten.

Zum Inhalt des vorgelegten Vertragstexts äußerte sich die medienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angelika Löber, im Rahmen der Plenardebatte: „Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk lebt von seiner Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen, welches ihm die Bürgerinnen und Bürger entgegenbringen. Nach den allseits bekannten Vorkommnissen der vergangenen Jahre und des hiermit einhergehenden Vertrauensverlustes innerhalb der Gesellschaft sind die Anstalten nunmehr aufgerufen, nachhaltig für Transparenz zu sorgen und Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen. Dies ist gerade aufgrund seiner herausgehobenen Stellung in unserer pluralistischen und vielfältigen Medienlandschaft unverzichtbar. Der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.“

Neben einer neu ausgerichteten Compliance-Struktur beinhalte der Vertrag aber auch weitere wichtige Elemente, so Löber weiter: „Der Zugang zu Medienangeboten für die Bürgerinnen und Bürger wird weiter verbessert, sodass diese in die Lage versetzt werden, sich aktiv am demokratischen Meinungsbildungsprozess zu beteiligen. Die Förderung der Barrierefreiheit oder die Entwicklung innovativer Technologien, um Medienangebote für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich zu machen, sind hierbei nur zwei zentrale Gesichtspunkte.“

Gleichzeitig gelte es aber, wachsam zu bleiben: „Auf dem Papier klingen die unterbreiteten Änderungen sehr gut. Doch müssen sich die neuen Regelungen in der Praxis erst noch bewähren. Vor diesem Hintergrund regen wir an, dass die neuen Compliance-Strukturen nach drei Jahren durch eine unabhängige Stelle dahingehend überprüft werden, inwiefern die beabsichtigten Ziele erreicht wurden, wie wirksam die getroffenen Maßnahmen wirklich sind und wo wir gegebenenfalls weiter nachsteuern müssen, um das Ziel eines glaubwürdigen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu gewährleisten“, so Löber.