In seiner heutigen Sitzung hat sich der Untersuchungsausschuss zu dem rassistischen Anschlag in Hanau mit der Frage beschäftigt, wie die Obduktion der Opfer ablief und warum die Angehörigen dazu nicht angehört wurden. Die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, erklärte zu der Zeugenbefragung heute Vormittag:
„Die Bedeutung der Anhörung von Familienangehörigen vor bevorstehenden Obduktionen muss fester Bestandteil der Ausbildung von Polizisten und Polizistinnen werden. Es kann nicht sein, dass sich die Verantwortlichen wegducken und die einzelnen Polizeikräfte jedes Mal dafür den Kopf hinhalten müssen, weil ihnen das nötige Handwerk zur Ausübung ihrer Tätigkeit nicht vermittelt wurde.“
Mehrere Vernehmungen hätten gezeigt, dass die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten die Anforderungen an eine Anhörung nicht kannten. „Das erklärt, warum fast keiner der Angehörten zur bevorstehenden Obduktion ihres nahen Angehörigen zuvor angehört wurde. Unter den Polizeikräften gab es außerdem keine Klarheit darüber, wer diese Anhörung hätte durchführen sollen. Solche Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein und das am besten noch bevor es zu einem solchen Einsatz überhaupt kommt. Der Frust der Angehörigen ist nachvollziehbar und berechtigt“, sagte Hofmann. Das Innenministerium trage für die Inhalte der Ausbildung von Polizeikräften die Verantwortung und müsse die durch die Vorkommnisse offenbarte Lücke umgehend schließen.
Die SPD-Landtagsfraktion hat heute einen Beweisantrag eingebracht, um weitere Versäumnisse der hessischen Polizeibehörden im Umgang mit den Überlebenden und den Familienangehörigen der Ermordeten aufzuklären. „Insbesondere werden wir der Frage nachgehen, ob eine Täter-Opfer-Umkehr erfolgte, indem diese als Gefährder für den Tätervater eingestuft und dementsprechend behandelt wurden“, erklärte Hofmann.