Mit seinem gestrigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremistischen Verdachtsfall handelt. Günter Rudolph, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Nicht nur in Hessen sehen wir das verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Gedankengut dieser Partei. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts teilt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Den Wolf im Schafspelz bekommen die Hessinnen und Hessen ja häufiger zu Gesicht, wenn die Redner der AfD im Hessischen Landtag ihre Reden schwingen, die gespickt mit Hass und Hetze sind. Und die Mitglieder der Identitären Bewegung geben ihr Übriges dazu.“
Rudolph sagte, dass der Rechtsextremismus eine der größten Gefahren sowohl in Hessen als auch bundesweit darstelle. Hass, Hetze und Intoleranz dürfe man keinen Raum gewähren, denn es sei wichtig, für Demokratie, den Rechtsstaat und seine Mitmenschen einzustehen.
„Der Verfassungsschutz darf nun nachrichtendienstliche Maßnahmen durchführen, das ist gut. Der Rechtsstaat muss sich gegen seine Feinde auch wehren“, so Rudolph.