Der Gesetzentwurf zur Erleichterung der temporären Reduzierung der Mindestwochenstundenzahl will hessischen Beamtinnen und Beamten eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ermöglichen. Karin Hartmann, Abgeordnete der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Mit diesem Gesetz könnten hessische Beamtinnen und Beamte in Anspruch nehmen, was Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz schon längst zugestanden wird: die Reduzierung der Arbeitszeit auf 15 Wochenstunden für einen begrenzten Zeitraum, wenn es die die jeweilige Tätigkeit zulässt.“

Auch in der zurückliegenden Anhörung im Innenausschuss betonten die Sachverständigen, dass es bezüglich familienfreundlicher Strukturen im Hessischen Beamtengesetz Handlungsbedarf gebe. Leider weigerten sich CDU und Bündnis90/Die Grünen im Innenausschuss diesbezüglich in eine konstruktive Diskussion einzutreten, obwohl im Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf festgeschrieben sind.

„Die geforderte Möglichkeit der Reduzierung der Wochenarbeitszeit ist auch für das Land Hessen als Arbeitgeber vorteilhaft, da Beschäftigte nach einer Familienpause sehr viel früher in ihren Beruf zurückkehren könnten“, so Karin Hartmann.