Im Rahmen der Anhörung des Innenausschusses des Hessischen Landtags, in der unter anderem der Gesetzentwurf der SPD zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Hessen behandelt wurde, sagte die stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Lisa Gnadl, am Donnerstag in Wiesbaden: „Wir haben mit unserem Gesetzentwurf zur Einführung des inklusiven Wahlrechts die Debatte zu diesem Thema in Hessen in dieser Legislaturperiode angestoßen. Wir freuen uns, dass sowohl die Fraktion Die Linke, als auch die Regierungsfraktionen im Nachgang eigene Vorschläge eingebracht und die Diskussion erweitert haben. Allerdings sehen wir ähnlich wie verschiedene Anzuhörende auch Regelungen im Gesetzentwurf von CDU und Grünen kritisch, die völlig andere Sachverhalte regeln sollen. Die grundsätzlichen Vorschläge zur Änderungen des Wahlrecht  wurden von den meisten Anzuhörenden begrüßt.“

Für Ihre Fraktion sei es wichtig, dass die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung endlich der Vergangenheit angehörten. Es gäbe keinen vernünftigen Grund für diesen so lange praktizierten Ausschluss. Die SPD sei daher dankbar für die breite Zustimmung der Anzuhörenden zu diesem Vorschlag.