Die schwarzgrüne Landesregierung hat das Volksbegehren für ein hessisches Verkehrswendegesetz, das von mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde, als verfassungswidrig zurückgewiesen.
Dazu sagte der stellvertretende Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Tobias Eckert, am Mittwoch in Wiesbaden:
„Als ihm Ende August die mehr als 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren übergeben wurden, hat der Grünen-Verkehrsminister Tarek Al-Wazir die Initiative in den höchsten Tönen gelobt, als wäre sie seine eigene Idee gewesen. Der Zuspruch des Ministers entpuppt sich nur vier Wochen später als blanke Heuchelei, denn heute hat die schwarzgrüne Landesregierung, deren Mitglied Tarek Al-Wazir ist, das Volksbegehren als ‚verfassungswidrig‘ beurteilt und zurückgewiesen.
Jenseits der Frage, wie stichhaltig die verfassungsrechtlichen Bedenken der Ministerinnen und Minister sind, stellt die Zurückweisung einen Rückschlag für das Bemühen dar, in Hessen endlich eine moderne, sozial und ökologisch verträgliche Verkehrsinfrastruktur aufzubauen.
Die Landesregierung hat heute festgestellt, was aus ihrer Sicht formaljuristisch nicht geht – nun muss sie auch sagen, was in Sachen Verkehrswende inhaltlich gehen soll. Selbst wenn die Kabinettsentscheidung einer juristischen Überprüfung standhalten sollte, bleiben CDU-Ministerpräsident Rhein, Grünen-Minister Al-Wazir und der Rest der Landesregierung in der Pflicht, endlich konkret zu beschreiben, wie und auf welchem Zeithorizont sie ein nachhaltiges Mobilitätssystem für Hessen herstellen wollen, das sich nicht mehr vorwiegend auf Autos und Lastwagen stützt, sondern Bahnen, Busse und Fahrräder zu den entscheidenden Verkehrsträgern macht.
Denn mit der schwarzgrünen Zurückweisung des Volksbegehrens sind dessen Forderungen nicht aus der Welt. Im Gegenteil: Der Verkehrsminister, der vor vier Wochen so tat, als sei er Teil der Verkehrswende, muss nun zeigen, dass ihm zur Mobilität der Zukunft doch noch mehr einfällt als die vielen warmen Worte, die in den bisherigen neun Jahren seiner Amtszeit fehlende Tatkraft im Verkehrsbereich ersetzen mussten.
Ein Volksbegehren, das schon in der ersten Phase von 70.000 Bürgerinnen und Bürger in Hessen unterstützt wurde, verliert seine politische Kraft nicht dadurch, dass zwölf Mitglieder der Landesregierung es ablehnen.“