Anlässlich der heutigen Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph:
„Das Votum der Anzuhörenden zu diesem Gesetzentwurf kann im Ergebnis nur als vernichtend bezeichnet werden. Insbesondere die rechtlichen Bewertungen verdeutlichen, dass das Innenministerium hier eine Grenzüberschreitung vollzieht. So wurden die Regelungen zum Senat vermehrt als verfassungswidrig bezeichnet. Auch durch die Möglichkeit zur Abberufung des Präsidenten ist laut einer Vielzahl der Anzuhörenden die Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr. Das Innenministerium versucht hier in einer Weise Einfluss zu nehmen, die dem bisherigen Hochschulwesen in keinster Weise gerecht wird. Wenn Innenminister Beuth die Anzuhörenden ernst nimmt, muss er diesen Gesetzentwurf zurückziehen.“
Kritisch sieht der SPD-Politiker nicht nur die Gefahren für Forschung und Lehre, sondern auch die Änderungen im Personalvertretungsrecht.
„Dass für die rund 3000 Polizeianwärter kein Wahlrecht zum örtlichen Personalrat vorgesehen ist, ist auch aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren und stellt einen Verstoß gegen die Wahlrechtsgrundsätze dar. Dies lässt sich auch nicht durch die Wahl von Vertrauensleuten oder das Wahlrecht zum Hauptpersonalrat kompensieren. Der Ansprechpartner für Studierende ist der örtliche Personalrat. Hier werden die Interessen der Studierenden an der Hochschule wahrgenommen und hier muss auch eine ausreichende Interessenvertretung und damit ein Wahlrecht vorhanden sein. Auch diese Regelung ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich.“