Der Hessische Landtag hat heute über den Schutz von Frauen vor Störungen bei der Schwangerenkonfliktberatung debattiert. In der Plenaraussprache sagte die SPD-Abgeordnete Tanja Hartdegen:
„Ungewollt schwangere Frauen befinden sich per se in einer schwierigen Situation. Die Entscheidung über die Fortsetzung oder einen möglichen Abbruch der ungewollten Schwangerschaft stellt eine erhebliche psychische Belastung dar, die nicht von negativen Einflüsse von außen verschärft werden soll. Der Besuch der Schwangerenkonfliktberatung darf deswegen nicht durch so genannte ‚Mahnwachen‘ von militanten Abtreibungsgegnern und fundamentalistischen Gruppen vor den Beratungsstellen zu einem Spießrutenlaufen für die betroffenen Frauen werden.
Das Gesetz verpflichtet Frauen, die sich mit einem Schwangerschaftsabbruch beschäftigen, den Besuch einer Beratungsstelle nachzuweisen. Es liegt also nahe, dass der Staat im Gegenzug in der Pflicht steht, dafür zu sorgen, dass diese Beratungen uneingeschränkt und ohne Druck von außen erfolgen können.
Es geht hier vor allem um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen und um deren berechtigten Anspruch auf einen in jeder Hinsicht geschützten Raum für die Beratung und die Entscheidungsfindung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Demonstrationsfreiheit finden ihre Grenze dort, wo andere massiv in ihren persönlichen Grundrechten beeinträchtigt werden.
Wir unterstützen deswegen eine gesetzliche Regelung, die den freien, ungehinderten und anonymen Zugangs zur Konfliktberatung sicherstellt, indem Kundgebungen, Demonstrationen und so genannte ‚Mahnwachen‘ in Sichtweite der Beratungsstellen unterbindet. Denn nur so lassen sich deren Klientinnen, aber auch die dort arbeitenden Beraterinnen und Berater sowie Ärztinnen und Ärzte schützen. Da es aber inzwischen entsprechende Initiativen auf der Bundesebene gibt, werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Entwurf für ein Landesgesetz enthalten.“