Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die Hessische Landesregierung auf, die Versorgungsstrukturen für Schwangerschaftsabbrüche und Schwangerenkonfliktberatung auszubauen, um eine flächendecke Versorgung sicherzustellen.

Nadine Gersberg, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt:

„Wir stehen in Hessen vor dem gewaltigen Problem, dass in Hessen ein flächendeckendes Angebot für Schwangerschaftsabbrüche nicht sichergestellt ist. So fehlt es an Kliniken, Praxen sowie Ärzt*innen, die einen Eingriff durchführen. Dies wurde unlängst in der Anhörung zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz im Hessischen Landtag deutlich. Zudem zeigen dies auch die Zahlen des statistischen Bundesamts, wonach die Zahl der Anlaufstellen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in den letzten 20 Jahren um 40 Prozent zurückgegangen sind. Viele Ärzt*innen, die momentan noch Abbrüche vornehmen, werden bald in Rente gehen und finden keine Nachfolge. Hinzukommt, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch in der Fachärzt*innenausbildung des Medizinstudiums kaum vorkommt“.

Das Resultat aus diesem Versorgungsmangel sei, dass Frauen immer längere Anreisewege in Kauf nehmen müssen, um Ärzt*innen zu finden, die einen Abbruch vornehmen. „Die Hessische Landesregierung halte es für ausreichend, dass die An- und Abreise eine Abtreibungspraxis innerhalb eines Tages erreicht werden kann.“ „Das sollte einer Frau nach einem medizinischen Eingriff nicht abverlangt werden“ so Gersberg. Hinzu komme, dass einige Frauen bereits mehrere Kinder hätten und auch die Betreuung in der Zeit häufig nicht sichergestellt werden könne.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung. Wir stellen mit unserem Antrag mehrere Forderungen auf, um die Versorgungsstruktur sicherzustellen. Nicht nur soll ein regelmäßiges Monitoring über die ausreichende Versorgung vorgenommen werden, sondern den Beratungsstellen auch eine Liste zur Verfügung gestellt werden, die Stellen auflistet, die Abbrüche tatsächlich regelmäßig und nicht nur in Einzelfällen vornehmen. Zudem muss die Anreise zu Praxen und Kliniken angepasst werden. Diese sollen innerhalb einer Stunde mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen sein. Um die Zahl an Stellen zu erhöhen, die Abbrüche durchführen, sollten hessische Krankenhäuser und Kliniken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft angewiesen werden, Eingriffe durchzuführen, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Denn bis dato führen sie nicht regelhaft Abbrüche durch. Zudem muss in der Fachärzt*innenausbildung im Medizinstudiums das Erlernen der Durchführung von Abbrüchen Einzug finden“.

Nicht zuletzt stehen wir noch immer vor dem Problem, dass in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch illegal ist und die Paragrafen 218 und 219 im Strafgesetzbuch stehen. Deshalb begrüßen wir die aktuellen Initiativen der Bundesregierung, dies zu ändern. „Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen muss sichergestellt werden in Deutschland. Hessen muss endlich auch seinen Anteil daran leisten.“