Neue journalistische Recherchen haben Anhaltspunkte dafür geliefert, dass Markus H., der mutmaßliche Mittäter bei dem Mord an Dr. Walter Lübcke, legal Schusswaffen besitzen durfte, weil das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) veraltete Daten an die Genehmigungsbehörde geliefert hat. (Den ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier.)

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Sollte es wirklich so sein, dass einem behördlich- und gerichtsbekannten Rechtsextremisten die Waffenbesitzkarte nicht verweigert werden konnte, weil das LfV wichtige Informationen nicht weitergegeben hat, dann ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. Wenn selbst in wichtigen Fällen der korrekte Informationsfluss vom hessischen Verfassungsschutz zu anderen Behörden nicht sichergestellt werden kann, gefährdet das die innere Sicherheit, deren Schutz das LfV doch eigentlich dienen soll. Das Landesamt hat in den zurückliegenden Jahren  reichlich Anlass für schwerwiegende Zweifel an der Zuverlässigkeit seiner Arbeit geliefert. Offensichtlich ist – trotz aller gegenteiligen Beteuerungen des Innenministers – im LfV nichts besser geworden. Ich erwarte, dass Innenminister Beuth die neuen Vorwürfe gegen das Amt aufklärt – und zwar schnell und ohne Einschränkungen.“