Dr. Daniela Sommer, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes und des Maßregelvollzuggesetzes: „Wir als SPD haben im Jahr 2017, als Hessen als letztes Bundesland endlich das PsychKG auf den Weg gebracht hat, unseren Änderungsantrag eingereicht. Dieser bezog sich auf die vielen Vorschläge der Expertinnen und Experten aus der Anhörung. Schwarzgrün hat diesen abgelehnt. Nach nun knapp 5 Jahren kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass all unsere Forderungen scheinbar doch Sinn ergeben, denn Schwarzgrün greift einige Aspekte auf. Hätte die Landesregierung auf die Expertise der Praktikerinnen und Praktiker gehört, wären wir schon ein ganzes Stück weiter.“

Für Hessen kämen all die nun anberaumten Verbesserungen, wie die Umsetzung des Krisendienstes, der ambulanten Hilfen, der gemeindepsychiatrischen Verbünde, der barrierefreien Kommunikation sowie die Umsetzung Zwangsmaßnahmen gemäß des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2018 zu regulieren und zu dokumentieren, zu spät. Auch blieben mehrere Verbesserungsvorschläge aus der letzten Anhörung weiterhin ungehört.

Dr. Sommer: „Warum nicht gleich so? Die Chance dazu hatte die Landesregierung bereits 2017. Die Landesregierung trägt die Verantwortung dafür, dass den Betroffenen dieses Patientenrecht und Patientenwohl bislang verwehrt wurde. Hinzu kommt, dass sich der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen weiterhin ungehört fühlt, da nicht eine der von ihnen vorgeschlagenen Änderungen aus der Kabinettslesung im Gesetzestext wiederzufinden ist. Gemeinsam mit meiner Fraktion bin ich der Meinung, dass man so nicht mit Betroffenen umgehen kann.“