Mehrere Medien berichten heute darüber, dass zwei Geheimberichte des Hessischen Verfassungsschutzes aus den Jahren 2013 und 2014 auch Erkenntnisse zu Markus H., dem Mitbeschuldigten im Mordfall Dr. Walter Lübcke, enthalten. Dies ergebe sich aus einer Stellungnahme des Generalbundesanwaltes (GBA) zur Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Bundestages. Der GBA widerspreche damit dem hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU), der im Innenausschuss des Hessischen Landtags gesagt hatte, Markus H. werde in den beiden genannten Berichten nicht erwähnt.

Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, am Donnerstag in Wiesbaden:

„Wie kann es sein, dass der Generalbundesanwalt Erkenntnisse zu Markus H. aus diesen Berichten zieht, während der Innenminister behauptet, nicht einmal der Name von Markus H. finde darin Erwähnung? Es kann ja nur einer die Wahrheit sagen. Und wir wollen wissen: Wer? Wir erwarten, dass Innenminister Beuth zu dieser Frage Stellung nimmt.“

Rudolph erinnerte in diesem Zusammenhang noch einmal an die Rolle, die Markus H. in dem gesamten rechtsterroristischen Komplex spiele: „Markus H. wurde schon 2006 im Zusammenhang mit dem Mord an Halit Yozgat von der Polizei vernommen. Wenn es ein Bindeglied zum so genannten ‚Nationalsozialistischen Untergrund‘ gibt, dann ist es Markus H. Genau deshalb ist es so wesentlich zu wissen, ob Markus H. Teil der Aufarbeitung durch die beiden Berichte des hessischen Verfassungsschutzes war.“

Die SPD-Fraktion werde in diesem Zusammenhang einen weiteren dringlichen Berichtsantrag für die nächste Sitzung des Innenausschusses stellen.

Rudolph sagte: „Wir wollen wissen, ob es Erkenntnisse über Verbindungen zwischen Stephan E., Markus H. und dem NSU gibt, die uns bisher vorenthalten wurden. Und wir wollen wissen, welche Informationen mittlerweile über mögliche Aktivitäten der Beschuldigten in der rechtsextremen Szene in jüngster Vergangenheit vorliegen. Innenminister Beuth muss endlich Licht ins Dunkel bringen.“